Visabestimmungen
Wenn Sie Staatsangehöriger eines der unten aufgeführten Länder sind, benötigen Sie für die Einreise nach Grönland kein Visum.
Staatsangehörige der mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Länder benötigen einen biometrischen Reisepass (E-Pass), um von der Visumpflicht befreit zu sein.
A
- Andorra
- Antigua und Barbuda
- Albanien*
- Argentinien
- Australien
- Österreich
B
- Bahamas
- Barbados
- Belgien
- Bosnien und Herzegowina*
- Brasilien
- Brunei Darussalam
- Bulgarien
C
- Kanada
- Chile
- Kolumbien
- Costa Rica
- Kroatien
- Zypern
- Tschechische Republik
D
- Dominica
E
- El Salvador
- Estland
F
- Finnland
- Frankreich
G
- Georgien*
- Deutschland
- Griechenland
- Grenada
- Guatemala
H
- Honduras
- Ungarn
- Hongkong
I
- Island
- Irland
- Israel
- Italien
J
- Japan
K
- Kiribati
L
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
M
- Malaysia
- Malta
- Marshallinseln
- Mauritius
- Mexiko
- Mikronesien
- Moldawien*
- München
- Montenegro*
N
- Niederlande
- Neuseeland
- Nicaragua
- Nordmazedonien* Nördliche Marianen
- Norwegen
P
- Palast
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Polen
- Portugal
R
- Rumänien
S
- Samoa
- San Marino
- St. Kitts und Nevis
- Serbien*
- Seychellen
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Salomonen
- Südkorea
- Spanien
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Schweden
- Schweiz
T
- Osttimor
- Komm
- Trinidad und Tobago
- Tuvalu
U
- Ukraine*
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten
- Uruguay
V
- Vanuatu
- Vatikanstadt
- Venezuela
Wenn Sie Staatsangehöriger eines anderen Landes als der oben aufgeführten sind (oder keinen biometrischen Reisepass besitzen, sofern dieser erforderlich ist), können Sie sich hier über die Visabestimmungen für die Einreise nach Grönland informieren.
Grönland ist kein Mitglied der EU und des Schengen-Abkommens
Ein Visum für die Einreise nach Dänemark oder in ein anderes Schengen-Land gilt nicht für die Einreise nach Grönland. Grönland ist kein Mitglied der EU und nicht Vertragspartei des Schengener Abkommens. Das bedeutet: Wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes sind, für das eine Visumpflicht besteht, aber über ein Schengen-Visum verfügen, müssen Sie dennoch separat und ausdrücklich eine Einreisegenehmigung für Grönland beantragen.
Sonderpässe
Wenn Sie einen Diplomatenpass, einen Dienstpass, einen Amtspass oder einen Sonderpass besitzen, sind Sie möglicherweise von der Visumpflicht befreit, selbst wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes sind, für das eine Visumpflicht besteht. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht über Reisedokumente, Visabestimmungen und Grenzübergänge.
Bürger der nordischen Länder
Staatsangehörige aus Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden dürfen sich frei in Grönland aufhalten, dort wohnen und arbeiten.
Inhaber einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark
Ausländer, die sich aufgrund von Asyl, Familienzusammenführung, Arbeit, Studium oder als Au-pair mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark aufhalten, sowie Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung, die ein Visum benötigen und Grönland besuchen möchten, müssen sich an die dänische Behörde für internationale Anwerbung und Integration (SIRI) oder an die dänische Polizei wenden und eine Einreisegenehmigung für Grönland beantragen.
Britische Staatsbürger nach dem Brexit
Britische Staatsbürger benötigen während der Übergangsphase kein Visum für Dänemark und Grönland und werden auch nach Ablauf der Übergangsphase weiterhin visumfrei einreisen können.
Kontaktdaten der dänischen Behörde für internationale Anwerbung und Integration
Telefon: (+45) 72 14 20 00
Adresse: Njalsgade 72C, 2300 Kopenhagen S.
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 11:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 11.30 Uhr – 17.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Kontaktdaten der dänischen Polizei
Telefon: (+45) 114
Polizeistation am Kopenhagener Hauptbahnhof
Adresse: Reventlowsgade 1570 Kopenhagen V.